Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Juni 2012 einen auf Antrag von Hessen und Rheinland-Pfalz erarbeiteten Gesetzentwurf für einen „Freiwilligendienst aller Generationen“ eingebracht. Er soll als „zweite Säule“ in das Bundesfreiwilligendienstgesetz eingefügt werden.
Der neue Dienst soll durchschnittlich mindestens acht Wochenstunden umfassen und mindestens sechs, aber maximal 24 Monate dauern. Das Konzept soll nicht sozialversicherungspflichtig sein und keinen Anspruch auf ein Taschengeld auslösen. Dafür sollen die Freiwilligen haftpflichtversichert sein und einen Anspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen von mindestens 60 Stunden pro Jahr und fünf Stunden pro Monat haben.
Der Gesetzentwurf wird an die Bundesregierung übermittelt. Sie muss ihn innerhalb von sechs Wochen samt einer Stellungnahme an den Bundestag weiterleiten. Der Entwurf kann als pdf-Datei aus dem Download-Kasten unterhalb dieser Meldung heruntergeladen werden.
(dif)
- Gesetzentwurf_Alte_Bufdis (73.5 KB, PDF)