Die Novellierung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verzögert sich, weil es auf Länderebene weiteren Beratungsbedarf gibt. Damit können auch die Änderungen bei der Hauptuntersuchung nicht wie vorgesehen im April, sondern frühestens im Juli 2012 in Kraft treten. Das teilt der Tüv Süd mit.
Bis zum Inkrafttreten der Novelle werde die Plakette weiterhin auf das eigentliche Fälligkeitsdatum rückdatiert, wenn der Halter es versäumt habe, rechtzeitig zur Hauptuntersuchung anzutreten.
(dif)