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Hessen: Überbreite haben es leichter

09.09.2005 09:56 Uhr

Hessische Halter land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge mit Überbreite dürfen sich über einige unbürokratische Neuregelungen freuen.

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Die hessischen Ministerien für Verkehr und für Landwirtschaft erleichtern den Einsatz überbreiter Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft. Seit Anfang September erteilen die Regierungspräsidien für Fahrzeuge mit einer Breite bis zu 3,50 Meter Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO flächendeckend unbefristet. Auch die ebenfalls benötigte verkehrsrechtliche Erlaubnis kann als flächendeckende Dauererlaubnis erteilt werden. Sofern die unerwünschte Benutzung von Bundes-, Land- und Kreisstraßen unvermeidlich ist, dürfen solche Transporte durch ein firmeneigenes Begleitfahrzeug gesichert werden. Ein hessischer Land- oder Forstwirt darf sogar nach den Vorgaben der örtlichen Straßenverkehrsbehörde kurzzeitig eine Straße sperren. Auf diese Neuregelungen weist eine Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hin. (dif, 09.09.05)
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