Fahranfänger, die ihre Fahrprüfung bereits mit 17 Jahren ablegen und am „Begleiteten Fahren ab 17“ teilnehmen, senken nicht nur das Unfallrisiko, sondern werden auch bei Kfz-Versicherungen begünstigt.
Nach Angaben des TÜV Nord nutzt bereits fast jeder zweite Fahranfänger die Möglichkeit, vor Vollendung des 18. Lebensjahres unter Aufsicht Fahrpraxis im Straßenverkehr zu sammeln. Dadurch gingen die Unfallzahlen bei Führerschein-Neulingen um mehr als 20 Prozent zurück.
Die Kfz-Versicherer honorieren die zusätzliche Fahrpraxis mit Schadensfreiheitsrabatten oder ähnlichen Vergünstigungen.
(vb)