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Künftig 30 Assistenzsysteme Pflicht

28.07.2019 09:47 Uhr
EU-Parlament
EU-Parlament in Straßburg
© Foto: Michael Kappeler/dpa/picture alliance

Die EU will für neue Autos (ab Mai 2022) sowie für bereits auf dem Markt befindliche Modelle (ab Mai 2024) 30 Assistenzsysteme vorschreiben. Bis 2050 soll es so keine Verkehrstoten mehr geben.

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Nach Informationen des Goslar Instituts sollen folgende Systeme in Zukunft obligatorisch sein:

  • ein Geschwindigkeitsassistent, der dafür sorgt, dass vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten  eingehalten werden
  • Spurhalte- und Notbremsassistenten
  • ein Warnsystem, das erkennt, wenn der Fahrer müde wird und seine Konzentration nachlässt, der  Rückfahrassistent
  • Sensoren und Kameras für Lkw und Busse, um den toten Winkel zu eliminieren
  • für alle Fahrzeuge eine Art Fahrtenschreiber, vergleichbar der aus Flugzeugen bekannten  „Blackbox“. Dieser Rekorder soll bei Unfällen das dem Ereignis vorausgegangene Geschehen  dokumentieren.
  • Im Gespräch ist ferner eine Wegfahrsperre, welche die Atemluft des Fahrers auf Alkoholgeruch untersucht und gegebenenfalls den Wagen lahmlegt. Dieser Assistent ist allerdings noch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Doch die Möglichkeit des Einbaus eines solchen Instruments soll vorgesehen werden.

 „Sicherheitsgurt-Effekt“ erwartet

Damit soll das Sicherheitsniveau für alle Kraftfahrzeuge erhöht werden, hofft die EU. Deren Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska ist sich sicher, dass ein ähnlicher Effekt wie beim Sicherheitsgurt erzielt werde, meldet das Goslar Institut weiter. Nach Einführung der Anschnallpflicht in den 1970er sank die Anzahl der Verkehrstoten um mehr als die Hälfte.

Aber es werden auch negative Effekte befürchtet: Durch die höheren Sicherheitsstandards würden die Neupreise für Autos und deren Reparatur teuer, vermuten Experten. Außerdem würden die Folgen von Auffahrunfällen finanziell gravierender, schließlich gebe es mehr Kameras und Sensoren in den Stoßfängern - die dann natürlich auch ersetzt werden müssten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht von rund einem Drittel Mehrkosten aus.

Die neuen Regelungen müssen laut Goslar Institut zwar noch offiziell vom Europaparlament und den EU-Staaten bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten kann, doch diese Zustimmung gilt in Brüssel als sicher.

(ab/tc)

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