Wenn eine Glühlampe kaputt geht, sollte man am besten ihr „Gegenüber“ gleich mit ersetzen, besonders beim Abblend- und Fernlicht. Das rät der TÜV Süd. Die Tage der zweiten Lampe seien dann ebenfalls gezählt. Außerdem müssten immer zwei Lampen gleicher Art verwendet werden. (dif, 14.06.07)