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Lkw-Kartell: Auch Fahrschulen können betroffen sein

22.07.2016 11:17 Uhr
Lkw-Kartell: Auch Fahrschulen können betroffen sein
Laut EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sind rund 600.000 Unternehmen betroffen
© Foto: Laurent Dubrule/dpa/picture alliance

Die großen Nutzfahrzeughersteller sollen ihre Preise abgesprochen haben. Auch Fahrschulen können betroffen sein und Schadenersatz fordern.

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Den großen Nutzfahrzeugherstellern in Europa drohen Schadenersatzklagen. Laut EU-Kommission sollen diese zwischen 1997 und 2011 ein Kartell gebildet haben.

Bundesweit fühlen sich vor allem Fuhrunternehmer über den Tisch gezogen, aber auch Fahrschulen können betroffen sein. Konzernen wie Daimler, MAN, Scania, DAF, Iveco und Volvo/Renault wird vorgeworfen, sich bei der Einführung neuer Emissions-Technologien hinsichtlich Preis und Zeit abgesprochen zu haben. Vor allem kleinere und mittlere Betriebe sollen unter überhöhten Preisen gelitten haben. Auch Leasingnehmer sind durch überhöhte Leasingraten betroffen.

Wer Geld zurückverlangen möchte, muss seinen Schadensersatzanspruch gemäß Artikel 33 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach Abschluss des EU-Kartellverfahrens schriftlich bei den entsprechenden Fahrzeuganbietern geltend machen oder einklagen. Dies muss fristgerecht innerhalb von rund eineinhalb Jahren geschehen.      

(ag)

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