Mit der 28. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) hat das Bundesverkehrsministerium die freiwillige Ausrüstung von Lkw mit Weitwinkelspiegeln und einem Nahbereichsspiegel auf der Beifahrerseite ermöglicht. (dif, 22.06.05)