Das Bundeskabinett hat am 10. November 2011 den Entwurf einer Ausnahmeverordnung gebilligt, der einen Feldversuch mit so genannten Lang-Lkw erlaubt. Die unter der Bezeichnung „Megaliner“ besser bekannten Kombinationen dürfen bis zu 25,25 Meter lang und 44 Tonnen schwer sein. Fahren dürfen sie nur auf speziell festgelegten Strecken in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Fahrer der Megaliner müssen fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis CE sein, fünf Jahre Berufserfahrung haben und einen Einweisungslehrgang absolvieren, zu dem die Pressemitteilung des Ministeriums keine weiteren Angaben macht. Außerdem dürfen sie nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister haben. (dif)
Megaliner: Bundeskabinett billigt Ausnahmeverordnung

Demnächst könnten auch Fahrschüler auf „Lang-Lkw“ stoßen, deren Fahrer unter anderem eine besondere Einweisung brauchen.