Wer seit dem Jahreswechsel mit einem Zweirad mit mindestens 125 Kubikzentimetern Hubraum oder einem Motordreirad in Frankreich unterwegs ist, muss mit mindestens 150 Quadratzentimeter reflektierendem Material auf seinem Oberkörper gekennzeichnet sein. Andernfalls droht ein Bußgeld von 68 Euro. Darauf weist der ADAC hin.
Dem Club zufolge muss das Material nur bei Nacht reflektieren und darf jede beliebige Farbe haben. Es muss nicht unbedingt in die Kleidung eingearbeitet sein, sondern darf beispielsweise auch als Armbinde getragen werden, wenn deren Fläche ausreichend groß ist.
Ob sich die Flächen-Vorgabe auf Vorder- und Rückseite zugleich bezieht oder jeweils für die Vorder- und die Rückseite gilt, schreibt der ADAC nicht.
(dif)