-- Anzeige --

Motorradkleidung: Frankreich schreibt reflektierende Fläche vor

02.01.2013 10:10 Uhr

Die Franzosen verlangen neuerdings eine nachts reflektierende Fläche auf der Motorradkleidung schon ab 125er-Zweirädern.

-- Anzeige --

Wer seit dem Jahreswechsel mit einem Zweirad mit mindestens 125 Kubikzentimetern Hubraum oder einem Motordreirad in Frankreich unterwegs ist, muss mit mindestens 150 Quadratzentimeter reflektierendem Material auf seinem Oberkörper gekennzeichnet sein. Andernfalls droht ein Bußgeld von 68 Euro. Darauf weist der ADAC hin.

Dem Club zufolge muss das Material nur bei Nacht reflektieren und darf jede beliebige Farbe haben. Es muss nicht unbedingt in die Kleidung eingearbeitet sein, sondern darf beispielsweise auch als Armbinde getragen werden, wenn deren Fläche ausreichend groß ist.

Ob sich die Flächen-Vorgabe auf Vorder- und Rückseite zugleich bezieht oder jeweils für die Vorder- und die Rückseite gilt, schreibt der ADAC nicht.

(dif)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.