Verkehrssünder können ihre Strafpunkte in der so genannten Flensburger Verkehrssünderkartei nicht mehr mit Hilfe juristischer Tricks tilgen.
Neue Verkehrsverstöße blockieren jetzt von dem Tag an, an dem sie begangen wurden, die Tilgung vorhandener Punkte. Bislang musste der Bußgeldbescheid oder das Urteil erst rechtskräftig sein, um die Tilgungsfrist auszusetzen. Mit Hilfe eines versierten Anwalts und des Einsatzes von Rechtsmitteln konnte der Vorgang mit etwas Glück so lange verzögert werden, dass noch vor Eintragung des neuen Verstoßes der alte bereits getilgt war. Auf diese Weise war es möglich, weitere rechtliche Sanktionen abzuwenden, weil die mitunter entscheidenden Punkte das Konto nicht mehr belasteten.
An der „Zeitschiene“ hat sich nichts geändert. Die Tilgungsfrist beträgt bei Bußgeldentscheidungen weiterhin zwei Jahre, bei Verurteilungen in Verkehrsstrafsachen fünf Jahre, und zehn Jahre bei Alkoholstraftaten und bei Entziehung der Fahrerlaubnis.
(ACE/sym, 04.11.04)