Nutzfahrzeuge: Scheinwerfer sind ein trübes Kapitel

20.12.2010 10:58 Uhr
Lichttest_Lkw_Web
Die Lichttests wurden von Sponsoren wie Osram finanziert
©Foto: ZDK

Die Betreiber von Nutzfahrzeugen sollten besser auf die Scheinwerfer ihrer Fahrzeuge achten. Das ergab der Lichttest 2010.

Bei jedem vierten Lkw oder Omnibus funktionierte mindestens ein Scheinwerfer nicht. Rund 14 Prozent der überprüften Scheinwerfer waren zu hoch eingestellt und blendeten den Gegenverkehr. Mängel an der Heckbeleuchtung lagen im selben Prozentbereich. Das ist die trübe Bilanz des Licht-Tests 2010 für Nutzfahrzeuge, auf den der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hinweist. Laut dem Verband lag die Mängelquote um knapp ein Prozent besser als im Vorjahr. Bei der rückwärtigen Beleuchtung sei sie gegenüber dem Vorjahr um fünf Prozent gestiegen. In die Statistik eingeflossen sind dieses Mal 11.187 Fahrzeuge, die nicht nach Lkw und Omnibussen getrennt erfasst wurden. Die differenzierte Übersichtstabelle nennt ebenfalls nur Prozentzahlen für beide Fahrzeugarten zusammen. Die Aktion wird seit 2006 jährlich durchgeführt. (dif)

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.