Die Zulassung von Kraftfahrzeugen über das Internet kann nun in einigen Bundesländern erprobt werden. Die Grundlage dafür hat das Bundesverkehrsministerium mit der „Verordnung zur landesrechtlichen Regelung von Ausnahmen von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung“ geschaffen. Sie ist am 4. Dezember 2010 in Kraft getreten und tritt 1. Januar 2014 außer Kraft. Wie es im Begründungstext heißt, sind entsprechende Pilotprojekte in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen geplant. Ein „Knackpunkt“ der Versuche dürfte die Identifizierung des Fahrzeugs und des Fahrzeughalters werden. (dif)
Online-Zulassung kann erprobt werden
In einigen Bundesländern darf nun die Zulassung von Kraftfahrzeugen über das Internet in Pilotprojekten erprobt werden.