Zum Jahreswechsel verlieren auch Behinderten-Parkausweise ihre Gültigkeit, die unbefristet oder bis zu einem Datum nach dem 1.1.2011 befristet sind. Erforderlich ist dann der laminierte und mit einem Passfoto ausgestattete EU-einheitliche Parkausweis für Behinderte. Darauf weist das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern (MIL) hin. Besitzer eines alten Ausweises sollten ihn schnellstmöglich bei ihrer Straßenverkehrsbehörde umtauschen, rät das Ministerium. (dif, 11.11.10)
Parkausweise: Behinderte brauchen neues Dokument
Zum 1.1.2011 wird ein EU-weit einheitlicher neuer Parkausweis für gehandicapte Kraftfahrer eingeführt.