Derzeit läuft vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Vertragsverletzungsverfahren, in dem um die geplante deutsche Pkw-Maut gestritten wird. Österreich sieht ausländische Fahrer benachteiligt, da diese - im Gegensatz zu deutschen Fahrern - die Maut nicht verrechnen könnten.
Nicht vergleichbare Gruppen
Wie die Online-Ausgabe der Tagesschau berichtet, hat sich der zuständige Generalanwalt Nils Wahl nun dafür ausgesprochen, die Klage Österreichs gegen die deutsche Pkw-Maut abzuweisen. Er ist der Meinung, dass die geplante Entlastung deutscher Fahrzeughalter bei der Kfz-Steuer keine Diskriminierung gegenüber ausländischen Fahrern darstelle.
In seiner Begründung führte Wahl laut tagesschau.de unter anderem aus, dass deutsche und ausländische Fahrzeughalter nicht miteinander vergleichbar sind: "Die Halter ausländischer Fahrzeuge müssten nur die Maut zahlen, wenn sie deutsche Straßen nutzen wollten. Halter von deutschen Autos würden dagegen neben der Maut zusätzlich mit der Kfz-Steuer belastet. Schon deshalb stelle die Maut keine nachteilige Diskriminierung dar", wird er wiedergegeben.
"Wichtiger Zwischenschritt"
Damit ist es gut möglich, dass Österreichs Klage abgeschmettert wird. Das Gutachten sei "ein wichtiger Zwischenschritt" auf dem Weg zur Pkw-Maut, findet tagesschau.de, denn der EuGH folge oft den Anträgen der Generalanwaltschaft.
Bis es zu einem Urteil kommt, dauert es noch. Dieses wird erst in einigen Monaten erwartet.
(ts)