Die Mitnahme der Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter darf nicht mehr als 29,95 Euro kosten. Das hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) festgelegt. Anlass für den Beschluss war eine Beschwerde über das Portierungsentgelt zweier Service-Provider, die bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen von ihren Kunden 116 Euro (inkl. MwSt.) verlangten. (sym, 03.12.04)
Preisobergrenze für Rufnummernmitnahme im Mobilfunk

Die Regulierungsbehörde hat eine Preisobergrenze für die Mitnahme der alten Rufnummer zu einem neuen Mobilfunk-Anbieter festgelegt.