Ramsauer bezieht Winterreifenpflicht auch auf Motorräder

17.12.2010 15:54 Uhr
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Kleinkrafträder wie diese müssten als Kraftfahrzeuge bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen eigentlich auch mit Winterreifen bewegt werden
©Foto: Jens-Ulrich Koch/dapd

In einer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2010 erwähnt der Bundesverkehrsminister erstmals auch motorisierte Zweiräder.

In ersten Verlautbarungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur „Winterreifenpflicht“ hatte nichts zu motorisierten Zweirädern gestanden. Das hat Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer am 16. Dezember 2010 nachgeholt: „Diese Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge. Dazu gehören auch Motorräder“, heißt es lapidar in der Pressemitteilung mit dem Titel „Winterreifenpflicht gilt seit dem 4. Dezember 2010“. Mit dieser Ergänzung in einem Pressetext, der sonst nur Bekanntes aufwärmt, reagiert der Minister offenbar auf eine Aussendung des ADAC, der eine Klarstellung hinsichtlich motorisierter Zweiräder gefordert hatte. Sie müssten nach Meinung des Clubs als „Kraftfahrzeuge“ von der Winterreifenpflicht betroffen sein. Man darf gespannt sein, ob das Ministerium nun noch die ergänzende Information nachschiebt, dass nicht nur Motorräder, sondern alle motorisierten Zweiräder vom Mofa über die Roller bis zu schweren Motorrädern bei bestimmten Fahrbahnverhältnissen nur noch mit Winterbereifung gefahren werden dürfen. (dif)

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