Wer an illegalen Auto- und Motorradrennen teilnimmt, kann nach einer Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung leichter als bisher zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichtet werden. Auf Initiative Bayerns kann nun eine MPU nicht nur nach begangenen Straftaten, sondern bereits bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften angeordnet werden. (kitz, 21.1.05)
Rasern droht die MPU
Die dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften liefert das Handwerkszeug, um gegen die Teilnehmer illegaler Straßenrennen vorzugehen.