Mit Wirkung zum 1. Februar 2019 schafft die Schweiz den Automatikeintrag im Führerausweis ab. Das hat der Schweizer Bundesrat noch vor Weihnachten entschieden.
Bislang durften Personen, die ihre praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegten, nur solche Fahrzeuge fahren. Künftig wird in solchen Fällen keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Wer einen "Automateneintrag" hat, kann die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen, teilte der Bundesrat mit.
Außerdem wird es jungen Schweizern ab 1. Januar 2021 möglich sein, den Lernfahrausweis für Pkw mit 17 Jahren zu erwerben. Bereits ab 16 Jahren dürfen sie Motorräder der 125er-Klasse fahren. Das war bisher erst ab 18 Jahren möglich. Im Zuge der Harmonisierung der schweizerischen Kategorien mit jenen der EU führt die Schweiz auch AM ein. 15-Jährige erhalten das Recht, Kleinmotorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zu führen.
(ms)