Seit dem Jahr 2013 legt das Arbeitsschutzgesetz fest, dass Arbeitgeber auch die psychischen Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz beurteilen und – falls erforderlich – geeignete Maßnahmen gegen krankmachenden Stress am Arbeitsplatz treffen müssen. Im Auftrag der Dekra hat das Institut Forsa nun insgesamt 300 zufällig ausgewählte Verantwortliche, die in kleinen und mittleren Unternehmen für diesen Bereich zuständig sind, befragt. Das Ergebnis: Auch fünf Jahre nach Einführung des Artikels im Arbeitsschutzgesetz wissen viele Mittelständler nicht, wie sie mit psychischen Krankheiten umgehen sollen.
Bundesweit nehmen die Fehlzeiten von Arbeitnehmern aufgrund von psychischen Belastungen zu. So sei im Zeitraum vom 2007 bis 2017 die Häufigkeit von Fehlzeiten, die durch psychische Erkrankungen bedingt sind, um 67,5 Prozent angestiegen.
(ts)