Ab Februar 2011 müssen alle neu auf den Markt kommenden Pkw und Transporter bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen Tagfahrleuchten haben. Ab August 2012 gilt das auch für alle schwereren Nutzfahrzeuge. Darauf weist die Sachverständigenorganisation KÜS hin. Eine Nachrüstpflicht gibt es zwar nicht, doch entscheiden sich viele Autofahrer freiwillig für die Nachrüstung von Tagfahrlicht. Deshalb bietet die KÜS dazu einen Flyer an. Er schildert, welche Leuchten wo verbaut werden dürfen und wie man sie schalten muss. Den Flyer kann man entweder bei den Sachverständigen oder in ihrer Bundeszentrale anfordern. Außerdem steht er als pdf-Datei zum Herunterladen bereit. Pressesprecher Hans-Georg Marmit stellt bereits eine enorme Nachfrage nach den Flyern fest. Gegenüber "Fahrschule" versicherte er, dass nachfragende Fahrlehrer gerne beliefert würden. (dif) mailto:presse@kues.de http://www.kues.de/presse/informiert/default.aspx
Tagfahrlicht: KÜS-Flyer bringt Licht ins Dunkel
Ein Faltblatt informiert über den Anbau von Tagfahrleuchten.