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Tempo 130 wieder vom Tisch

14.02.2020 16:05 Uhr
Tempo 130 wieder vom Tisch
Der Bundesrat hat die lang erwartete StVO-Novelle durchgewinkt - mit Änderungen
© Foto: iStock/Getty Images/Michael Luhrenberg

Der Bundesrat hat der umfangreichen Novelle der Straßenverkehrsordnung mit Änderungen zugestimmt. Ein generelles Tempolimit von 130 km/h fand keine Mehrheit.

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Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der StVO-Novelle zugestimmt - allerdings nur unter der Bedingung zahlreicher Änderungen. Der Bundesrat informiert darüber auf seiner Website folgendermaßen (leicht gekürzt):

Mehr Sicherheit für den Radverkehr

So gilt künftig ein Mindestabstand beim Überholen durch Kraftfahrzeuge von 1,5 Meter innerorts und zwei Metern außerorts. Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen müssen beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr gilt ein generelles Halteverbot. Künftig sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile ausschließlich für Radfahrer möglich.

Höhere Bußgelder für Falschparker

Der Bußgeldkatalog wird angepasst. Teurer werden insbesondere die Geldbußen für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr; ebenso das Parken auf Geh- und Radwegen. Künftig könnten bis zu 100 Euro Strafe anfallen.

Vorteile für Carsharing

Neben dem Radverkehr will die Verordnung auch die Nutzung von Fahrgemeinschaften für eine klimafreundlichere Mobilität vorantreiben. Sie sieht daher auch Parkvorrechte für Carsharing-Fahrzeuge vor.

Busspur nicht für Pkw öffnen

Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit der von der Bundesregierung geplanten Öffnung der Busspuren für Pkw mit mehr als drei Personen, ebenso dem generellen Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu parken. Beide Regelungen möchte er aus der Regierungsverordnung streichen lassen.

Bußgelder erhöhen

Zahlreiche Anpassungen fordert der Bundesrat bei den Bußgeldregeln, um das System gerechter zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. So verlangt er, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen deutlich zu erhöhen: auf bis zu 100 Euro. Auch Parken ohne Parkschein, Zweite-Reihe-Parken, Parken an unübersichtlichen Kurven und auf Carsharing-Plätzen, vor Feuerwehrzufahrten sowie das Behindern von Rettungsfahrzeugen sollen künftig höher sanktioniert werden.

Keine Mehrheit für Tempolimit

Das ursprünglich vom Umweltausschuss geforderte generelle Tempolimit auf Autobahnen konnte sich im Bundesratsplenum ebenso wenig durchsetzen wie die Erhöhung des Gebührenrahmens für Anwohnerparkausweise und die Erlaubnispflicht für „Freefloating-Anbieter“ von E-Scootern und Leihfahrrädern, die auf Gehwegen abgestellt werden.

Notbremsassistenten

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, das Ausschalten von Notbremsassistenzsystemen in Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h zu verbieten, Verstöße dagegen als Ordnungswidrigkeit einzustufen und ein angemessenes Bußgeld zu erheben. Damit sollen Unfälle beim Auffahren auf das Stauende verhindert werden.

Schnelle Umsetzung geplant

Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen.

(tc)

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