Im Rahmen der Diskussion über die Anpassung der Prüfungsfragen für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung an die neuen Regelungen und vor allem an die Begriffe der StVO, hat die Abteilungsleitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aufgrund der teilweise massiven Kritik im Hinblick auf die Verständlichkeit der Fragen nunmehr entschieden, dass aus Gründen der Verständlichkeit in den Prüfungsfragen auch weiterhin die „alten“ geschlechtsspezifischen Begriffe wie beispielsweise „Fußgänger“, „Verkehrsteilnehmer“ oder „Radfahrer“ verwendet werden.
Es ist vorgesehen, in einer entsprechenden Vorbemerkung auf die geltende StVO und die Gründe für die Abweichung vom Verordnungstext hinzuweisen.
Damit wurde auch dem einstimmigen Beschluss des Vorstands der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. Rechnung getragen, der sich gegen die Sprachregelung im Gender-Mainstreaming ausgesprochen hatte.
Peter Glowalla
1. Stellvertretender Vorsitzender der
Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V.