Wer in ein anderes Land reist, will dort auch etwas sehen und erleben. Also leisten sich viele Urlauber einen Mietwagen. Wer sich direkt vor Ort ein Auto ausleiht, sollte jedoch vorsichtig sein, warnt das von der HUK-Coburg initiierte Goslar Institut. Denn ein vermeintlich günstiges Angebot könnte sich schnell als teure Angelegenheit entpuppen. Meist muss der Wagenmieter noch kostenintensive Zusatzleistungen buchen, damit das Fahrzeug ausreichend gegen Unfälle und Schäden versichert ist. Das geht ins Geld.
Das Goslar Institut rät Urlaubern deshalb dazu, einen Mietwagen am besten von Deutschland aus im Reisebüro, beim Reiseveranstalter, über ein Vermittlungsportal, einen Automobilclub, oder bei einer der großen Verleihfirmen selbst zu ordern.
Frühbucher sparen meist Geld
Wer von daheim aus einen Mietwagen bucht, hat den Vorteil, dass er die Vertragsbedingungen auf Deutsch ausgehändigt bekommt. So lassen sich die Angaben zum Versicherungsschutz besser verstehen. Oft können Frühbucher hier zudem Geld sparen. Das Goslar Institut weist noch auf einen anderen weiteren wichtigen Aspekt hin: Bei fast allen Anbietern hierzulande ließe sich die Buchung noch bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei stornieren.
Hat ein Urlauber das Fahrzeug im Ausland angemietet, kann das bei einem Unfall richtig teuer werden, warnt das Goslar Institut. Der Grund: In anderen Ländern ist der Versicherungsschutz oftmals weniger ausgeprägt als in Deutschland. Bei einem größeren Unfall muss der Mieter des Fahrzeugs im schlimmsten Fall einen gewichtigen Teil des Schadens aus eigener Tasche bezahlen. Das Goslar Institut empfiehlt Urlaubern deshalb darauf zu achten, dass der Mietwagen wenigstens mit einer Haftpflichtdeckungssumme von einer Million Euro abgesichert ist. Außerdem raten die Experten zu einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt sowie zu einer Versicherung gegen Glas- und Reifenschäden. Sinnvoll sei es auch, eine unbegrenzte Kilometerzahl zu vereinbaren und dass das Auto vollgetankt abgeholt und anschließend auch wieder so zurückgegeben wird.
Gesetzesänderung in Italien beachten
Der Auto Club Europa warnt Mietwagennutzer außerdem speziell in Italien vor den Tücken einer Gesetzesänderung, die seit diesem Jahr gilt: Bei Bagatellschäden wie beispielsweise Parkremplern muss die Polizei nun nicht mehr zum Unfallort kommen. Die Krux dabei: Viele Mietwagenanbieter verlangen im Schadensfall jedoch ein polizeiliches Unfallprotokoll. Nach den Musterbedingungen für die Kfz-Versicherung in ganz Europa sei es jedoch laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nicht vorgeschrieben, dass bei Blechschäden die Ordnungshüter eingeschalten werden müssen. Es reiche hier völlig aus, wenn die Beteiligten gemeinsam den Europäischen Unfallbericht ausfüllen. Wer sich unsicher ist, kann auch einfach seine eigene Versicherung kontaktieren.
(jg)