VDA-Workshop: Neue Anhängerklassen haben ihre Tücken

01.10.2010 15:17 Uhr
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Unter den Teilnehmern waren viele Fahrlehrer
©Foto: Mona Binner

Die ab Januar 2013 geltenden neuen „kleinen“ Anhängerklassen bringen für die Wirtschaft und die Fahrzeugbauer wichtige Änderungen. Das zeigte ein Symposium auf der IAA, an dem auch die Bundesvereinigung beteiligt war.

Seit 1999 ist das Fahrerlaubnisrecht schon kompliziert genug, doch im Januar 2013 wird es mit der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie in deutsches Recht noch ein Stück komplizierter. Dafür sorgen die neue Anhänger-Klasse B 96 und die Neudefinition der Klassen BE und C1E. Das war das wichtigste Fazit, das vier Referenten am 27. September 2010 bei dem Symposium „Novellierung des Fahrerlaubnisrechts – welche Zugkombinationen sind zukünftig möglich?“ zogen. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) veranstaltete es zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Nutzfahrzeuge, Karosserie- und Fahrzeugbau (ARGE NKF) am Rande der Nutzfahrzeug-IAA. Dipl.-Ing. (FH) Jörg Biedinger, Produktmanager Fahrerlaubnis beim TÜV Nord, schätzte die neue Klasse B 96 als unattraktive Klasse ein und sah in der Neudefinition der Klasse BE Chancen für interessante Zugkombinationen. Damit knüpfte er an optimistische Äußerungen an, die Dr. Kay Lindemann, Mitglied der VDA-Geschäftsführung, in seine Eröffnungsworte eingeflochten hatte. Peter Glowalla, 1. Stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), pflichtete Biedinger in punkto BE bei, verwies aber hinsichtlich der Klasse B 96 auf die gar nicht so niedrigen Zahlen der Caravan-Industrie. Christian Labrot, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL), zeigte viele aufschlussreiche Tabellen. Aus ihnen ging hervor, dass Zugfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und die „kleinen“ Anhängerklassen in der Transportwirtschaft eine große Rolle spielen. Reinhard Eggers, Inhaber des gleichnamigen Fahrzeugbauers und Vorsitzender der ARGE NKF, schilderte eindrücklich, dass die neue EG-Regelung leichte Sattelzüge uninteressant mache, obwohl sie leichter fahrbar seien. Wenn man die Sattellast nicht mehr von den addierten zulässigen Gesamtgewichten von Zugfahrzeug und Anhänger abziehen dürfe, kämen sicherheitstechnisch viel kritischere Gliederzüge auf die Straße. Selbst viele Fahrer mit dem Führerschein der Klasse CE hätten heute Schwierigkeiten beim Rangieren eines Gliederzuges. Den Ausführungen von Eggers wurde nicht widersprochen, jedoch musste er sich von Biedinger und Glowalla sagen lassen, dass Deutschland der Vorgabe der EU folgen müsse, die im Fahrerlaubnisrecht nur noch die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiere. Inhaltliche Änderungen der Fahrerlaubnisnovellierung seien bestenfalls durch die entsprechende EU-Kommission möglich. Christian Labrot, der zuvor für die Transportwirtschaft transparente, flexible, kostenbewusste, unbürokratische und rechtssichere Regelungen gefordert hatte, kam deshalb in der abschließenden Podiumsdiskussion zu dem Schluss, dass es sich Deutschland genauer überlegen müsse, wen es künftig zu Verhandlungen nach Brüssel schicke. Die Vorträge des VDA-Symposiums können als pdf-Datei von der Internetseite der IAA heruntergeladen werden. Dazu muss man unter der Rubrik „Auf der Messe“ das Stichwort „Fachveranstaltungen“ anklicken. Dort stehen dann auch die Vorträge anderer Veranstaltungen, die für Fahrlehrer ebenfalls interessant sein könnten. (fi, 01.10.10) http://www.iaa.de

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