Am 27. Juni 2006 hat das Bundesverkehrsministerium die Verkehrszeichen 365-53 und 365-54 in den Katalog der Verkehrszeichen aufgenommen. Die Schilder zeigen ein Zapfsäulensymbol und die Aufschrift "LPG" für Autogas und "CNG" für Erdgas. Auf Autobahnen wird mit den dargestellte Gassymbolen nur im Rahmen der Beschilderung von Rastanlagen und Autohöfen hingewiesen. Außerhalb von Autobahnen dürfen die neuen Schilder nur an unmittelbar an den Gastankstellen verwendet werden. (kitz, 4.8.06)
Verkehrszeichen für Gastankstellen
Das Bundesverkehrsministerium hat Verkehrszeichen für die Beschilderung von Gastankstellen an Autobahnen bekanntgegeben.