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Toyota: Versierter Umgang mit dem Kompaktvan Verso

17.01.2013 19:58 Uhr
Toyota Verso II, Modelljahr 2013, Modellpflege, Kompaktvans
Der „neue“ Verso 2.0l D-4D hat eine zulässige Gesamtmasse von 2.260 Kilogramm und darf mit 1.500 nun 200 Kilogramm mehr ziehen als bisher
© Foto: Dietmar Fund

Toyota hat den fünf- oder Siebensitzer äußerst behutsam überarbeitet, aber immerhin seine inneren Werte gesteigert.

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Über 470 neue Teile, von denen 60 Prozent sichtbar sind, zählt Toyota als Neuerungen beim gelifteten Fünf- oder Siebensitzer Verso auf. Wie die Fahrvorstellung am 16. Januar 2013 zeigte, müssen das sehr kleine Teile gewesen sein, denn nur der Bug sieht nennenswert anders aus als bisher. Die Flanke bleib völlig gleich und das Heck bis auf ein paar Verzierungen ebenso.

Dafür gefielen die überarbeitete elektromechanische Servolenkung, die einen guten Fahrbahnkontakt vermittelt, sowie die verfeinerte Fahrwerksabstimmung. Nur ganz harte Querrillen nahmen die aufgezogenen 16-Zoll-Leichtmetallräder nicht souveran.

Bei den Motoren wurde nur der 2-l-Diesel überarbeitet. Er leistet nun 91 kW/124 PS bei 3.600/min und bietet ein maximales Drehmoment von 310 Newtonmetern zwischen 1.600 und 2.400/min. Wegen der langen Gesamtübersetzung lässt sich der geschmeidig laufende und gut gedämmte Motor nicht so schaltfaul fahren, wie es die Papierwerte versprechen. Sein Normverbrauch soll um 0,7 Liter auf 4,9 Liter pro 100 Kilometer gesunken sein.

Das Cockpit erfuhr nur ein paar unauffällige Verfeinerungen. Die Oberfläche der Armaturentafel fühlt sich nicht so hochwertig an, wie Toyota vorgibt. Neu an der Sitzanlage ist, dass Fahrlehrer jetzt auch einen höhenverstellbaren Beifahrersitz samt Sitzheizung vorn ab der mittleren „Life“-Ausstattung bekommen. Sie ist für Fahrschulen unter anderem dank 16-Zoll Leichtmetallrädern und ihrer Klimaautomatik sehr gut geeignet.

Zum „Life“ zählt aber auch das „Privacy-Glass“ hinten, das nicht prüfungstauglich ist. Dieses auch beim Topmodell verbaute getönte Glas, das nicht prüfungstauglich ist, kann der Händler per Sonderbestellung durch zulässiges Glas ersetzen lassen. (dif)

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