Volkswagen: Aktionen auch für Vorführwagen

28.09.2011 10:14 Uhr
Golf_Fahrschultauto
Selbst für Vorführwagen gilt eine Leasing-Aktion für Fahrlehrer und Fahrschulen
©Foto: Dietmar Fund

Selbst für Vorführwagen gilt eine Leasing-Aktion für Fahrlehrer und Fahrschulen.

Angestellte Fahrlehrer, Fahrschulinhaber und die Geschäftsführer von Fahrschulen können bis zum 31.12.2011 in den Genuss einer Pkw-Leasing-Aktion von Volkswagen kommen. Sie gilt außer für Neuwagen auch für Vorführwagen. Jene müssen nur innerhalb von neun Monaten nach Vertragsunterzeichnung beziehungsweise innerhalb von zwölf Monaten nach der Erstzulassung auf den Fahrlehrer oder die Fahrschule umgemeldet werden. Das geht aus der letzten Aktualisierung des Fahrschulordners der Marke hervor, die am 27. September 2011 per E-Mail an alle registrierten Fahrlehrer versandt worden ist. Wie die Konditionen der Aktion aussehen, muss man beim Händler erfragen. Aus der Aussendung gehen sie nicht hervor. Dafür steht in der pdf-Datei, dass es für denselben Aktionszeitraum zu denselben Bedingungen auch Finanzierungen mit effektivem Jahreszins zwischen 1,9 (für Golf, Golf Plus und EOS) und 3,9 Prozent (zum Beispiel für den Tiguan) gibt. Die vom Modell abhängigen Zinssätze gelten ebenfalls nicht nur für Neuwagen, sondern auch für Vorführfahrzeuge. Fahrlehrer sollten allerdings beachten, dass Lagerfahrzeuge des Touran Comfortline und Highline mit zu stark getönten hinteren Scheiben ausgerüstet sein können, mit denen der Typ nicht prüfungstauglich ist. Bei der Bestellung eines neuen Fahrschulwagens wird das im Bestellprogramm automatisch ausgeschlossen. (dif)

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