STAND: 18.08.2021
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Die im Frühjahr 2011 auf den deutschen Markt gekommene Generation des Ford Focus ist mit Fließheck, Stufenheck und als Kombi "Turnier" auch mit Schiebedach prüfungstauglich, braucht aber eine Blinker-Zusatzanzeige in der Mittelkonsole. Mit den optional bestellbaren getönten hinteren Scheiben ist der Focus aber nicht prüfungstauglich.
Die Ende 2008 auf den Markt gekommene Generation des Kleinwagens ist nur prüfungstauglich mit zusätzlichen Kontrollleuchten für die Blinker und die Doppelbedienung im Sichtbereich des Prüfers.
Der höhergelegte Fiesta ist auch mit Schiebedach prüfungstauglich, sobald er eine Zusatzanzeige für die Blinkerkontrolle in der Mittelkonsole hat.
Die Focus-Generation, die 2005 auf den Markt gekommen ist, ist als Limousine wie als Kombi prüfungstauglich, sofern sie eine Zusatzanzeige für die Bedienung der Doppelbedienung in der Mittelkonsole aufweist.
Ford Fiesta der 2002 auf den Markt gekommenen Generation sind mit zusätzlicher Blinkkontrollleuchte auch mit Schiebedach prüfungstauglich.
Ford Mondeo der ab 2001 auf den Markt gekommenen Generation sind in allen drei Karosserievarianten prüfungstauglich.
Die zweite Generation des Ford Focus ist mit Fließheck, Stufenheck oder als Kombi prüfungstauglich, und zwar auch mit Schiebedach.
Der sportliche Van ist auch mit Schiebedach prüfungstauglich, sofern die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe nicht zu stark getönt sind.
Der TÜV empfiehlt beim Fließheckmodell eine zusätzliche Blinkkontrollleuchte.
Der Allradler, der auch als reines Frontantriebsmodell zu haben ist, ist prüfungstauglich, sofern die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe nicht zu stark getönt sind.