Zeigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber an, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Eine Arbeitnehmerin hatte ihren Arbeitgeber bei einer Behörde angezeigt. Daraufhin wurde ihr fristlos gekündigt.
Gleichgültig, ob die ihrerseits erhobenen Vorwürfe zutreffend waren oder nicht, hätte sie erst eine interne Klärung versuchen müssen, so das Gericht. Denn der Arbeitnehmer ist zur Loyalität verpflichtet und darf das Ansehen des Arbeitgebers in der Öffentlichkeit nicht angreifen, ohne zuvor einen milderen Weg gewählt zu haben. Insbesondere dann nicht, wenn die erhobenen Vorwürfe schließlich gar nicht haltbar sind.
(tra)
Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen 6 Sa 71/12