Stellt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das dieser sowohl privat als auch geschäftlich allein nutzen darf, bleibt trotzdem der Arbeitgeber Halter des Fahrzeugs. Wird für dieses Fahrzeug eine Fahrtenbuchauflage gemacht und es kann trotzdem ein Fahrer nicht ermittelt werden, weil der Mitarbeiter das Fahrtenbuch nicht ordentlich geführt hat, muss der Arbeitgeber dafür geradestehen. (tra) Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Aktenzeichen 1 N 42/10
Arbeitgeber steht für Mitarbeiter-Schlamperei gerade
Kann ein Fahrer nicht ermittelt werden, weil der Mitarbeiter das Fahrtenbuch nicht ordentlich geführt hat, muss der Arbeitgeber dafür geradestehen.