Armut schützt vor Strafe nicht

23.11.2010 12:08 Uhr

Auch wer nur sehr wenig Geld verdient oder Sozialhilfeempfänger ist, kann bei saftigen Bußgeldern keine Nachsicht erwarten.

Auch wirtschaftlich nur eingeschränkt leistungsfähige Personen, wie etwa Sozialhilfeempfänger, müssen bei mehrfachen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung mit einer Verdopplung des Bußgeldes rechnen. Das berichtet der Deutsche Anwaltverein. (bub, 23.11.10) Oberlandesgericht Koblenz Aktenzeichen 2 SsBs 20/10

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.