-- Anzeige --

Attest ab erstem Krankheitstag

20.11.2012 09:59 Uhr
Bereits ab dem ersten Krankheitstag kann der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist ein Arbeitsgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag seines Arbeitsnehmers berechtigt, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen.

-- Anzeige --
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist ein Arbeitsgeber bereits ab dem ersten Krankheitstag seines Arbeitsnehmers berechtigt, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu verlangen. Begründet wurde dies mit dem Verweis auf Paragraf 5 Absatz 1 Satz 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Dieser räumt dem Arbeitgeber bereits vor Ablauf der Drei-Tage-Frist das Recht ein, die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung zu verlangen.

Laut dem BAG stehe die Ausübung dieses Rechts im nicht gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Ein begründeter Verdacht, der Arbeitnehmer habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht, sei hierfür nicht erforderlich. Dieses Recht des Arbeitgebers kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn der Ausschluss im Tarifvertrag ausdrücklich erklärt wurde.

(tf)

Bundesarbeitsgericht

Aktenzeichen 5 AZR 886/11

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.