Lehnt die Verwaltungsbehörde es ab, einem Fahrzeughalter für sein Fahrzeug eine grüne Plakette für das Befahren der Umweltzone zu erteilen, so bedeutet das keinen Widerruf der Fahrzeugzulassung oder der Betriebserlaubnis. Ebenso lässt die Zuteilung einer roten Plakette die Zulassung und Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges unberührt. Auch mit einer roten Plakette kann das Fahrzeug außerhalb der Umweltzonen oder gegebenenfalls mit einer Ausnahmegenehmigung genutzt werden. (tra) Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Aktenzeichen 10 S 864/10
Autofahrer dürfen auch mit roter Plakette fahren
Die rote Plakette führt nicht zum Erlöschen der Zulassung.