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Bagatellgrenze bei Fahrzeugmangel

12.09.2014 09:18 Uhr
Bagatellgrenze bei Fahrzeugmangel
Der BGH hat sich zur Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs geäußert.
© Foto: Dan Race/Fotolia

Ist ein neu gekauftes Auto mangelhaft, dann steht dem Kfz-Käufer grundsätzlich das Recht zu, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine Grenze gibt es aber auch hier, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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Es gibt eine Bagatellgrenze beim Rücktritt vom Neuwagenkauf, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nämlich dann, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand, gemessen am Kaufpreis des Neuwagens (hier: 29.953 Euro), nur sehr gering ist. Eine Rückabwicklung des Neuwagenkaufs ist nur dann berechtigt, wenn der Mängelbeseitigungsaufwand fünf Prozent des Kaufpreises überschreitet.

(jlp)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VIII ZR 94/13

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