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Begutachtungsleitlinien mit Gesetzesrang

28.05.2014 10:49 Uhr
Begutachtungsleitlinien mit Gesetzesrang
Bei der Fahrausbildung von Menschen mit Behinderung gelten seit 1. Mai 2014 neue Regeln
© Foto: Edler von Rabenstein_Fotolia.com

Fahrschulen, die Menschen mit Behinderung ausbilden, sollten einen Blick in die neuesten Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung werfen.

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Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung wurden zum 27. Januar 2014 überarbeitet und haben nun Verordnungscharakter. Konkret geregelt wird dies von der 10. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die am 1. Mai 2014 in Kraft trat.

Die Begutachtungsleitlinien sind damit die gesetzliche Grundlage für die Begutachtung der Kraftfahreignung durch die zuständigen Stellen. Dies gilt bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und bei ärztlicher Begutachtung. Die FeV hat dafür die neue Anlage 4a erhalten, die die bisher geregelten Grundsätze der Anlage 15 übernimmt.

Darüber hinaus hat es Änderungen in der Anlage 4 (Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) gegeben. Die Punkte „Schwerhörigkeit“, „Diabetes mellitus“ und „Tagesschläfrigkeit“ wurden überarbeitet beziehungsweise ergänzt.

(Tomas Ciura)

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