Beim Parken bremsbereit sein

05.06.2012 15:43 Uhr
Mithaftung
Der Einparkende muss das Verhalten des Ausparkenden mit beachten
©Foto: Photos.com

Beim Einparken bedarf es einer gesteigerten Sorgfaltspflicht auch gegenüber dem Rückwärtsparkenden.

Den Fahrzeugführer, der vorwärts in eine Parktasche auf einem Parkplatz einfahren will, obwohl er erkennen kann, dass ein Fahrzeug aus der daneben liegenden Parktasche rückwärts herausfährt, trifft über die Pflicht zu jederzeitigem Anhalten hinaus eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, deren Verletzung gegenüber dem Rückwärtsfahrenden eine Mithaftung begründen kann.

Das Gericht bewertete in dem vorliegenden Fall die Mithaftung des vorwärts Einparkenden mit 33 Prozent und die Haftung des rückwärts Herausfahrenden mit 66 Prozent.

(jlp)

Landgericht Saarbrücken

Aktenzeichen 13 S 181/11

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