-- Anzeige --

Bezeichnung eines Polizeibeamten als Oberförster

28.11.2008 11:42 Uhr

„Oberförster“ gilt noch nicht als Beleidigung

-- Anzeige --

"Herr Oberförster, zum Wald geht es da lang." Aufgrund dieser Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten klagte die Staatsanwaltschaft Berlin einen Passanten wegen Beleidigung an. Das Amtsgericht wertete diese Aussage jedoch nicht als Beleidigung. Eine Beleidigung liege nur dann vor, wenn es sich um eine ernstliche Herabwürdigung, nicht aber um eine flapsige, spöttische Bemerkung handelt. „Oberförster“ sei die Dienstbezeichnung für einen nützlichen, dem Gemeinwohl dienenden Beruf. Auch aus der sprachlichen Nähe zum "Oberlehrer" kann sich für den verständigen Dritten in der Position des Polizeibeamten keine Verletzung seines Ehrgefühls ergeben. (jlp, 27.11.08) Amtsgericht Berlin-Tiergarten Aktenzeichen [412 Ds] 2JuJs 186-08 [74/08]

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.