Bildet sich auf einer Straße ein Schlagloch, so muss das betroffene Bundesland auf diesen Umstand hinweisen, ansonsten macht es sich gegenüber den geschädigten Fahrzeugbesitzern schadenersatzpflichtig.
Das Landgericht Halle bejahte in seiner Entscheidung vom 28.6.2012 einen Schadenersatzanspruch des Klägers. Dieser war nachts bei dichtem Verkehr auf der A9 mit 120 Stundenkilometern unterwegs, übersah aufgrund der Dunkelheit das Schlagloch und konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen. Das Schlagloch hatte aufgrund von sogenanntem Betonfraß eine Größe von 40 mal 60 und eine Tiefe von zehn Zentimetern erreicht, was der Autobahnmeisterei auch bekannt war.
Das Bundesland hatte nach Ansicht des Gerichts nicht genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten, insbesondere wurden Autofahrer nicht durch ein entsprechendes Warnschild auf den schlechten Fahrbahnzustand hingewiesen. Hierdurch hatte das Bundesland seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und musste den entstandenen Schaden ersetzen.
(tf)
Landgericht Halle
Aktenzeichen 4 O 774/11