Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls darf den Angaben eines Herstellers, ob und wann Ersatzteile geliefert werden können, vertrauen.
Verlängert sich die Reparaturdauer dadurch, dass diese Zusagen nicht eingehalten werden können, kann dem Betroffenen dies nicht zum Nachteil gereichen. Er erhält dann auch für einen längeren Zeitraum den Nutzungsausfallschaden ersetzt.
(tra)
Aktenzeichen 10 U 2415/12