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Ersatzteile: Verlängerung der Reparaturdauer

27.06.2013 13:37 Uhr
Der Kunde darf den Herstellerangaben zur Ersatzteillieferung vertrauen

Verzögert sich die Reparaturdauer nach einem Unfall, weil der Hersteller einen falschen Lieferzeitpunkt für die Ersatzteile angibt, hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens.

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Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls darf den Angaben eines Herstellers, ob und wann Ersatzteile geliefert werden können, vertrauen.

Verlängert sich die Reparaturdauer dadurch, dass diese Zusagen nicht eingehalten werden können, kann dem Betroffenen dies nicht zum Nachteil gereichen. Er erhält dann auch für einen längeren Zeitraum den Nutzungsausfallschaden ersetzt.

(tra)

Oberlandesgericht München

Aktenzeichen 10 U 2415/12

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