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Fahrerlaubnisbehörde kann selbst entscheiden

19.02.2017 13:16 Uhr
Führerschein
Die Fahrerlaubnisbehörde muss sich bei Fragen der Fahreignung nicht mit vorherigen strafgerichtlichen Feststellungen begnügen
© Foto: Oliver Berg/picture alliance/dpa

Was Strafrichter sagen, muss eine Fahrerlaubnisbehörde nur bedingt interessieren.

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Wenn das Strafgericht eine Fahrerlaubnis entzieht, kann der Betroffene in der Regel irgendwann bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die Behörde schaut sich dann zwar an, warum das Gericht die Fahrerlaubnis entzogen hat - bindend für die Neuerteilung sind die Feststellungen des Gerichtes aber nicht.

Das heißt: Die Behörde kann durchaus noch andere Erwägungen in ihre Entscheidung mit einfließen lassen. Hat der Betroffene beispielsweise auch andere Straftaten begangen, die ein großes Aggressionspotenzial zeigen, hat die Behörde das Recht, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen, bevor sie einer Neuerteilung zustimmt.  

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Aktenzeichen 10 S 77/15

(tra)

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