Im verhandelten Fall hatte sich ein Mann von seiner Ehefrau zu einer Tankstelle fahren lassen, um dort einen Überfall vorzunehmen. Er wurde zum einen wegen räuberischer Erpressung verurteilt, zum anderen wurde ihm auch für die Dauer von zwei Jahren die Fahrerlaubnis entzogen. Obwohl er nur Beifahrer gewesen sei, sei zu erkennen, dass der Angeklagte ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei, da es an der erforderlichen Zuverlässigkeit fehle, so die Richter. (tra, 31.03.05) Bundesgerichtshof Aktenzeichen 4 StR 585/03
Fahrerlaubnissperre auch für Beifahrer
Man muss nicht Führer eines Fahrzeugs sein, um wegen Unzuverlässigkeit die Fahrerlaubnis entzogen zu bekommen.