Fehlender Versicherungsschutz

01.10.2012 14:31 Uhr

Besteht kein Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung, so macht die Versicherungsgesellschaft Meldung an das Straßenverkehrsamt.

Besteht kein Versicherungsschutz in der Fahrzeugversicherung, so macht die Versicherungsgesellschaft Meldung an das Straßenverkehrsamt.

Das Fahrzeug wird dann zwangsläufig außer Betrieb gesetzt. Dabei besteht für das Straßenverkehrsamt keine Pflicht, die Richtigkeit der Angaben des Versicherers zu überprüfen.

(tra)

Verwaltungsgericht des Saarlandes

Aktenzeichen 10 L 427/12

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