Bereits der einmalige Konsum harter Drogen - hier Amphetamin - begründet die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Die stimulierende Wirkung so genannter harter Drogen vermittelt nämlich dem Konsumenten den unzutreffenden Eindruck besonderer Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit. Damit einher geht eine im Straßenverkehr nicht hinnehmbare Risikobereitschaft. In Verbindung mit dem Suchtpotenzial harter Drogen ergeben sich hieraus für andere Verkehrsteilnehmer besondere Gefahren, die die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen. (jlp, 12.9.08) Oberverwaltungsgericht Koblenz Aktenzeichen 10 B 10715/08.OVG
Führerscheinentzug auch nach einmaligem Drogenkonsum
Auch wer nur ein einziges mal harte Drogen konsumiert hat, kann den Führerschein entzogen bekommen.