Wenn die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 45 Prozent überschritten wird, ist davon auszugehen, dass diese Überschreitung vorsätzlich begangen worden ist. Das Argument des Verkehrssünders, bei dem Fahrzeug habe es sich um eine große Limousine mit einem großvolumigen Triebwerk gehandelt, so dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht aufgefallen sei, wurde als Ausrede gewertet. Denn eine zunehmende Geschwindigkeit merkt man nicht nur an den Fahrzeug- und Abrollgeräuschen, sondern auch an einer veränderten Umweltwahrnehmung. (tra) Oberlandesgericht Celle Aktenzeichen 322 SsBs 245/11
Geschwindigkeitsverstöße: Bei hoher Überschreitung ist Vorsatz anzunehmen
Auch wenn ein Fahrzeug innen noch so leise ist: Auf den Tacho muss man immer achten.