Ein freiberuflich Tätiger, der einen PC mit Internetzugang für seine berufliche Tätigkeit einsetzt, hält den Computer auch zum Empfang des Rundfunks bereit. Das heißt, er muss Rundfunkgebühren zahlen - ob er den PC als Radio nutzt oder nicht. Nur, wenn er ein Rundfunkgerät für berufliche Zwecke nutzt und dafür bereits Gebühren zahlt, muss er für den PC nicht extra zahlen. (jlp, 26.12.09) Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Aktenzeichen 7 A 10959/08.OVG
GEZ: PC ist gebührenpflichtig
Freiberufler müssen für ihre beruflich genutzten PC Rundfunkgebühren zahlen - auch wenn sie damit nicht Radio hören.