Wer angibt, über einen Zeitraum von einem halben Jahr täglich ein bis zwei Joints mit Cannabis geraucht zu haben, muss damit rechnen, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird, weil er sich durch regelmäßigen Drogenkonsum als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. (tra, 28.9.10) Bayrischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen 11 Cs 10.2849
Joints kosten den Führerschein