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Keine Erstattung unnötiger Anwaltskosten

06.11.2012 13:40 Uhr
Bei einfach gelagerten Fällen werden Anwaltskosten nicht erstattet

Anwaltskosten werden von der Haftpflichtversicherung nicht erstattet, wenn sie unnötig sind, da es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt.

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Der Geschädigte eines Unfalls hatte seine Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung seines Unfallgegners selbst geltend gemacht. Es handelte sich um einen einfach gelagerten, eindeutigen Fall. Die Regulierung funktionierte reibungslos. Zusätzlich nahm der Geschädigte seine Kaskoversicherung in Anspruch. Hierzu schaltete er einen Anwalt ein. Die Kosten wollte er von der Haftpflichtversicherung ersetzt haben.

In einem so einfach gelagerten Fall allerdings besteht ein entsprechender Anspruch nicht. Es gab nämlich auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kaskoversicherung die Regulierung ablehnen würde. Der Geschädigte hatte die Kosten damit selbst zu tragen.

(tra)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VI ZR 196/11

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