Wird ein Kraftfahrzeug gestohlen, in dem sich die Fahrzeugpapiere befanden, braucht die Versicherung nicht zu zahlen. Der Versicherungsnehmer handelt grob fahrlässig, wenn er diese im Fahrzeug belässt. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich zusätzlich noch ein Kfz-Schlüssel im Auto befindet. Diebe, die vielleicht nur etwas aus dem Auto stehlen wollten , werden durch solche Sachen zum Diebstahl des ganzen Autos eingeladen, so das Gericht. (tra, 12.12.07) Oberlandesgericht Celle Aktenzeichen 8 U 62/07
Kfz-Papiere im Auto verleiten zum Diebstahl
Wer Papiere und Schlüssel im Auto lässt, bekommt kein Geld von der Versicherung, weil er damit die Diebe, die vielleicht nur das Radio klauen wollten, "zum Diebstahl verleitet" hat.