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Kindersicherung hat absoluten Vorrang

21.05.2014 17:09 Uhr
Kindersicherung hat absoluten Vorrang
Der Fahrzeugführer muss auch während der Fahrt sicherstellen, dass das Kind angeschnallt ist
© Foto: Dron_Fotolia

Jeder Fahrer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und es auch bleibt.

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Zum Schutz von Kindern sowie der allgemeinen Verkehrssicherheit ist die strikte Einhaltung von Sicherungsvorschriften von Kindern erforderlich. Jeder Fahrer ist deshalb verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein mitfahrendes Kind während der gesamten Fahrt ausreichend gesichert ist und es auch bleibt.

Einem Kind im Alter von vier Jahren kann man in der Regel verständlich machen, welche Gefahren und Folgen eintreten können, wenn es sich während einer Fahrt abschnallt. Ebenfalls ist ein Kind in dem Alter in der Lage, das deshalb ausgesprochene Verbot, sich abzuschnallen und die Ankündigung ernstzunehmender Konsequenzen bei Missachtung dieses Verbots zu verstehen, zu akzeptieren und zu befolgen. Der Fahrer muss ein solches Verbot mit Nachdruck aussprechen.

Unterlässt der Fahrzeugführer diese Sicherheitsmaßnahmen oder diese Kontrollen, kann er mit einem Bußgeld belangt werden.

(jlp)

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 5 RBs 153/13

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